Bild-Vereinsvorsitzende Gaby Teumer und Ausgrabungsleiter Dr.Spehr und Vereinsmitglieder aus Oschatz)



So,sollte das Schloß fertig gestellt einmal aussehen...


 Wüstes Schloß Osterland- in Lamperswalde/Oschatz   (Landschaft, Landesteil)

Seit dem (12. bzw.) 14. Jahrhundert erscheint die Bezeichnung O. für die um Leipzig an der unteren Elster und Pleiße liegenden, an das Pleißenland angrenzenden Gebiete der wettinischen Mark Landsberg. 1382 trat das um das Pleißenland im Süden und Teile Thüringens im Westen vergrößerte O. als eigener Landesteil neben Thüringen und Meißen. 1485 wurde es zwischen Thüringen und Meißen aufgeteilt. Als Folge hiervon ging die Bezeichnung auf die zum Pleißenland gehörige Gegend um Altenburg über. Seit 1547 wurde sie durch den Namen des „Vorortes“ von Leipzig abgelöst.
aus: Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, C.H. Beck, München 1995

Das damalige Gebiet des Osterland bis zur Auflösung 1436 durch den Margrafen Heinrich dem Erlauchten für seine Söhne,als "Standesgemäße Mitgift" zur Heirat..

 


Seitenflügel vom Schloss Osterland  

 

 

Ein Film von Grit Jähn über Schloss-Osterland

 DAS WÜSTE SCHLOSS OSTERLAND

 

Wer Oschatz auf der Straße in Richtung Wermsdorf verlässt, gelangt bald zum neuen Oschatzer Statdtteil Fliegerhorst. Kurz hinter dem Abzweig zum Fliegerhorst biegt man links von der Straße ab und steht nach wenigen Metern vor den Ruinen dieses in Mitteleuropa einzigartigen Bauwerkes.
Es gibt zahlreiche Geschichten und Legenden, Vermutungen und Spekulationen zu diesen immer noch mächtigen steinernen Überresten vergangener Jahrhunderte. Zwei große Ausgrabungen in den Jahren 1903 - 1907 und 1991/1992 haben einige Geheimnisse gelüftet, aber nicht alles geklärt.
Bei den Ausgrabungen 1991/92 konnte festgestellt werden, dass die in den Fundamenten verbauten Hölzer im Winter 1211/12 gefällt wurden, was gleichzeitig auf den Baubeginn schließen lässt. Als wahrscheinlich gilt, dass der Meißener Markgraf Dietrich der Bauherr gewesen ist.
Zu dieser Zeit im 12./13. Jahrhundert war der Markgraf meist nicht auf seiner Meißner Burg anzutreffen, sondern zog mit seiner Hofhaltung von Landesteil zu Landesteil und von Ort zu Ort. Daher erscheint es durchaus einleuchtend, dass hier eine zeitweilige Residenz für die von 1185 bis 1259 am Collm abgehaltenen Landthinge geschaffen werden sollte. Dietrichs früher Tod beendete 1221 jedoch die Bauarbeiten, die sein Sohn und Nachfolger Heinrich der Erlauchte nicht wieder aufnahm – zum Zeitpunkt des Todes von Dietrich war er gerade einmal 3 Jahre alt.
Behauptungen, das Schloss sei auf den Grundmauern eines einst vorhandenen römischen Kastells erbaut worden, gehören ins Reich der Phantasie. Dennoch ist am erbauten Schloss ein römischer Einfluss (römische Portikusvilla mit Säulengängen) nachweisbar, dessen Ursache möglicherweise in den Aufenthalten des Markgrafen Dietrich 1197/98 im Heiligen Land zu suchen ist.
So entstanden eine Vierflügelanlage, die aber nie vollständig fertiggestellt wurde. Komplett dreigeschossig standen nur zwei der vier Flügel. Während es der dritte Flügel immerhin noch auf ein Geschoss brachte, zog man vom vierten Flügel lediglich die Innenmauer, um den Hof zu schließen. Einen Turm besaß das Schloss nachweislich nie. Auch ein Raum, der als Kapelle gedient haben könnte, konnte nicht lokalisiert werden.
Die anfangs intensive Nutzung des Schlosses endete, als nach 1259 keine Landthinge mehr am Fuße des Collm stattfanden. Wahrscheinlich nutzte man es später nur noch für gelegentliche Jagdaufenthalte, wie die Anlage von Tiergärten – das waren Wildgehege – beweist. Als die Markgrafen dann zuerst  in Meißen und später in Dresden ihre Residenzen erweiterten, war das Schicksal des Schlosses besiegelt, zumal es in der Nähe von Dresden und Meißen auch große Jagdgebiete gab. Schon eine im Oschatzer Ratsarchiv vorhandene Urkunde aus dem Jahre 1379 bezeichnet das Schloss als "wüstes steynhuse".
Der heutige Name "Osterland" selbst ist völlig irreführend, denn die Collmregion ist nie Teil des "Osterlandes" gewesen. In den Urkunden, die von dem "provinciale placitum Colmnitzt" berichteten, taucht ein "Schloss Osterland" nirgends auf. Erst am Ende des 18. Jahrhunderts, also über ein halbes Jahrtausend nach Erbauung des Schlosses, erscheint in Karten diese Bezeichnung. So war am Ende möglicherweise ein einfacher Druckfehler bis heute namensgebend für die Ruine.
Eine Besichtigung der Anlage, die im übrigen frei begehbar ist, lohnt sich auf jeden Fall. ABM-Kräfte haben im Auftrag von Stadt- und Landkreis in monatelanger Arbeit Bäume und Sträucher aus den Ruinen entfernt. Bänke laden jetzt zum Verweilen ein. In einer Schutzhütte angebrachte Tafeln erläutern dem Besucher die Geschichte des Schlosses.
Bei den Ausgrabungen unter R.Spehr 1991/92 legte man ein Quell- und Wasserhaus frei. Befindlich im Innenhof, betrug der Durchmesser des Innenraumes des Quellhauses sechs Meter. Acht schöne Sandsteinsäulen auf grünen Porphyrbasen rahmten das runde Wasserbecken über einer starken Quelle (mehr als 1000 Liter pro Tag nach R.Spehr). Sogar ein Überflußkanal nach außen war vorhanden. Leider musste die Ausgrabung aus Sicherheitsgründen wieder zugeschüttet werden.


https://archiv.sachsen.de/cps/suche.html?q=osterland&offset=41&pagesize=10

10001 Ältere Urkunden, 01809
Datierung:
25. April 1307
Dietrich der Jüngere, Landgraf in Thüringen (junger lantgrave in Dorngen), Markgraf im Osterland (im Osterlande) und Herr zu Groitzsch bekennt, sich auf Anraten seiner Getreuen mit seinem Bruder, Markgraf Friedrich von Meißen (Myssene), über alle bestehenden Streitpunkte verglichen zu haben.
Je zwei Schiedsmänner werden für Streitpunkte in Thüringen eingesetzt, von Seiten des Ausstellers Albrecht von Herbsleben (Herversleibin) und Heinrich von Arnistete (Zuordnung zu Arnstadt oder Arnstedt unsicher), von Seiten Markgraf Friedrichs die Brüder Anno und Heino (Annen und Heinen) von Schlotheim (Slatheim). Hinsichtlich der Besitzungen im Osterland (in dem Osterlande) werden von Seiten des Ausstellers Albrecht (Albracht) Knut und Jenichen von Gelenau (Geilnowe) sowie von Seiten Markgraf Friedrichs Heinrich von Königsfeld (Kungesveld) und Konrad von Zehmen (Zemin) als Schiedsmänner eingesetzt. Sollten diese sich nicht einigen, werden sich der Aussteller und Markgraf Friedrich vor Graf Friedrich von Beichlingen (Bychelingen) auf Rotenburg (des Rotenburg ist) als Obmann (uberman) wenden.
Bestand 12856 Domkapitel Meißen 10004 Kopiale, 0037
Datierung:1411 - 1419
Bl. 1 - 5 Lehnregister Markgraf Wilhelms II. von Meißen und Osterland 1412 f, Bl. 9 - 88 Kanzleiregister Wilhelms II. 1441 -1419 / Alte Aufschrift: "Ein ald lehenbuch, über Meissen, Doringen und Osterland, auch mancherley brive darinnen registriert" (Hand 15. Jh.)
Archivale im Bestand 10001 Ältere Urkunden, 02169
Datierung:18. Juli 1319
Friedrich [VI.] d. Ä. sowie seine Söhne Friedrich [VII. oder VIII.] und Gerhard [III.] und Heinrich [I. von Lohra] sowie dessen Sohn Friedrich [III.], Grafen von Beichlingen (Bichelingen), vereinbaren mit Friedrich [I.], Landgraf von Thüringen, Markgrafen von Meißen und im Osterland und Herren des Pleißenlandes (lantgraven Frideriche zcu Duringen marcgraven zcu Missene und in deme Osterlande und herre in deme Lande zcu Pliszne), ein Bündnis für den Krieg gegen die Grafen von Hohnstein [Heinrich IV., Dietrich III. und Heinrich V.]. Darin wird erstens geregelt, dass im Falle eines Sieges die Gefangenen aufgeteilt werden sollen, nachdem Friedrich [I.] sich von den Gefangenen zwei der wertvollsten Anführer (die besten hoybtman tzcwene) ausgesucht hat. Die zweite Regelung betrifft den Fall, dass die Grafen von Beichlingen bei dem gemeinsam geführten Kampf selbst in Gefangenschaft geraten. In diesem Fall sollen sie von Friedrich [I.] ausgelöst werden. Wenn allerdings nur die Leute (luthe) aus dem Aufgebot beiderseiten in Gefangenschaft geraten, soll jeder Nutzen und Schaden alleine tragen. Weiterhin wird vereinbart, dass Friedrich [I.] die Grafen von Beichlingen nicht auslösen darf, wenn das Aufgebot der Grafen von Beichlingen alleine ohne Friedrichs [I.] Aufgebot Krieg führt.- Siegel der Aussteller angekündigt. (Vgl. 10001, Nr. 02171)
10001 Ältere Urkunden, 04047
Datierung:1. Mai 1373
Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, gelobt Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, eidlich, Friedrich [IV.], dem ältesten Sohn Friedrichs [III.], seine Tochter Anna innerhalb von acht Jahren vom nächsten Pfingsten an zur Ehefrau zu geben. Er sagt zu, innerhalb eines Jahres nach dem Beilager entweder 10000 Schock Groschen Prager Münze als Heimsteuer oder Ehegeld an Friedrich [IV.] zu zahlen bzw. für diesen Betrag Burg und Stadt Brüx (Brux) sowie die Stadt Laun (Lun) mit allem Zubehör, namentlich mit jährlichen Einkünften von 1000 Schock Groschen, an ihn zu verpfänden. Was im Fall der Verpfändung an 1000 Schock Groschen Einkünften fehlen sollte, soll mit nahe gelegenen anderen Gütern ergänzt werden. Markgraf Friedrich [III.] soll gleichzeitig Anna 10000 Schock Groschen als Morgengabe oder Leibgedinge geben bzw. für diesen Betrag Burg und Stadt Orlamünde (Orlamunde), Burg und Stadt Neustadt [an der Orla] (Nuwestad), Arnshaugk (Arnshouk), Triptis (Triptes), Auma (Winaw){1} und Ziegenrück (Czegenruck) mit allem Zubehör, namentlich mit jährlichen Einkünften von 1000 Schock Groschen, an sie verpfänden. Was im Fall der Verpfändung an 1000 Schock Groschen Einkünften fehlen sollte, soll mit nahe gelegenen anderen Gütern ergänzt werden. Falls sich Friedrich [III.] mit seinen Brüdern teilen sollte und die zur Verpfändung vorgesehenen Güter nicht zu seinem Teil gehören sollten, kann er sie durch gleichwertige Güter im Land zu Meißen oder im Osterland in der Nähe von Böhmen ersetzen. Nachdem Karl [IV.] die 10000 Schock Groschen zur Einlösung seiner verpfändeten Güter bezahlt hat, soll Friedrich [IV.] dafür Anna andere Güter mit Einkünften von 1000 Schock Groschen im Land zu Meißen oder im Osterland in der Nähe von Böhmen als Leibgedinge geben. Im Fall des Todes von Anna sollen die für 20000 Schock Groschen erworbenen Güter aus dem Leibgedinge auf Lebenszeit bei Friedrich [IV.] verbleiben. Falls Friedrich [IV.] und Anna ohne Leibeserben sterben sollten, wird der Rückfall der in die Ehe eingebrachten Güter an die Seite, die sie eingebracht hat, vereinbart. Falls die Eheberedung seitens des Ausstellers nicht eingehalten werden sollte, sollen die 10000 Schock Groschen oder die Städte Brüx und Laun an die Markgrafen verfallen sein. Bei einer Teilung zwischen den Söhnen Friedrichs [III.] sollen Friedrich [IV.] 10000 Schock Groschen zusätzlich zu dem ihm zustehenden Teil bleiben. Der Aussteller beurkundet ferner, dass Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.] eidlich zugesichert haben, ihm und seinem Sohn Wenzel [IV.] unter näher ausgeführten Bedingungen bei der Behauptung der Mark Brandenburg zu helfen. Wenzel [IV.], König von Böhmen, gelobt, die in dieser Urkunde von seinem Vater getroffenen Vereinbarungen zu halten. - Majestätssiegel Karls [IV.] und Wenzels [IV.] angekündigt.
1 Die Edition nach der im Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar befindlichen Ausfertigung in Akkulturation und Selbstbehauptung, S. 251 ff., Nr. 2, hat Umaw. Winaw ist daher als entstellte Schreibweise des Ortsnamens Auma zu interpretieren.
10001 Ältere Urkunden, 02171
Datierung:1. August 1319
Die Brüder Heinrich [IV.], Dietrich [III.] sowie deren Verwandter (vettere) Heinrich [V.] der Jüngere, Grafen von Hohnstein (Honsteyn), erklären ihre Sühne gegenüber Friedrich [I.], Landgraf von Thüringen, Markgrafen von Meißen und im Osterland und Herren des Pleißenlandes (Landgreven von Duringen, marchgreve zcu Misne und in dem Osterlande und herren in dem Lande zcu Plisne). Sie übergeben ihm die Burg (daz hus) in Ballhausen (Balnhusen), die sie von Hugo von Herbsleben (Huge von Heruersleybin) gekauft haben und die dieser Hugo nun zu Lehen hat, den Teil von Tennstedt (Tennestete), das die Frau und die Kinder von Arnsberg (Arinsberg) innehaben und die beiden Burgen zu Sachsenburg [südlich von Oldisleben] (die hus czu Sachsenburg beide die eygen). Sie empfangen dies alles als Lehen zurück. Markgraf Friedrich [I.] gibt sonstigen Besitz, den er in der vorangegangenen Streitigkeit besetzt hat mit den Rechten zurück, die Graf Otto von Anhalt (Otto von Anehald) daran hatte. Die Frau von Furra (Vrowe von Vurre), Reinhard und Herrmann von Furra (Reynhard vnd Herman von Vurre) werden in die Sühne aufgenommen. Die Grafen von Hohnstein bestätigen, dass Markgraf Friedrich [I.] ihnen allen Besitz wieder eingeräumt hat, den sie von ihm zu Lehen haben. - Siegel der Aussteller angekündigt (Vgl. 10001, Nr. 02169)12884   Karten und Risse
Archivaliensignatur
Schr 000, F 162, Nr 028
Datierung [1890?]
Objektdetails
"Das wüste Schloss Osterland bei Oschatz"
Enthält u. a.:
Grundriss.
Fertigungsart:
Steindruck
Maßstab:
1:200
Umfang:
1
Format:
23x33
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 12884 Karten und Risse, Nr. Schr 000, F 162, Nr 028
Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes:
Bestand 12884 Karten und Risse
1. Karten
1.50. Orte alphabetisch
1.50.02. Einzelne Orte A-Z
Archivale im Bestand
12674 Personennachlass Georg Ernst, 1838
Datierung:
18./19. Jh., 1904
Sammelmappe Oschatz und Umgebung mit 14 Beiträgen
Enthält u. a.: Ruine Osterland.- Mordtat 1738.- Brand der Mühle zu Altoschatz 1749.- Schandflaschentragen.- Stadtjustiz 1739.- Franz Ludiwg Gehe.- Sächsische patriotische Bienengesellschaft des Lampertswalder Pfarrers Cadner.- Hohenwussen 1817.- Altoschatz 1827.- Nassenberg 1819.- Rosenthal 1828 und 1900.- Pappenheim 1821.- Karte, 1904.- Sachsenspiegel.- Literaturhinweise.- Notizen.- Heimatliche Kirchfahrt.

 

Nordflügel des Schloßes Osterland

Geschichtliche Recherche um Schloß Osterland vom Heimatverein Oschatz

 Martin Geisler (Fotograf)bedanken uns für die Bereitstellung der Fotos...

Das Wüste Schloss Osterland

Fotograf  Andre Kaiser