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Um mit den Friedensverhandlungen zu beginnen, mussten im ausgeplünderten Schloss Tische und Stühle aus umliegenden Gasthöfen ausgeborgt werden. Die Friedensverträge wurden am 15. Februar 1763 in Hubertusburg von den Verhandlungsführern unterschrieben und von Friedrich II. am 21. Februar 1763 in Schloss Dahlen sowie von Maria Theresia und Graf Kaunitz am 24. Februar 1763 in Wien ratifiziert. Die Ratifizierung des sächsisch-preußischen Vertrages durch Kurfürst Friedrich August II. erfolgte am 23. bzw. 24. Februar 1763 in Warschau. Der Bote gelangte mit diesem Vertrag am 26. Februar 1763 in Hubertusburg an. Am 1. März 1763 trat der Frieden von Hubertusburg in Kraft. Nach dem plötzlichen Tod des Kurfürsten am 5. Oktober 1763 durch Schlaganfall lösten der neue Kurfürst Friedrich Christian und die Restaurationskommission am 9. November 1763 die Hubertusburger Parforcejagdequipage auf.[13] Doch auch Friedrich Christian starb nur einen Monat später am 17. Dezember 1763. Sein Nachfolger Kurfürst Friedrich August III. sicherte den geplünderten Bau, deckte die Dächer wieder mit Kupfer und Schiefer und zog einfache Fenster ein.[6] In den zahlreichen leerstehenden Räumen wurden 1795 56 Gnadenwohnungen an ehemalige Hofbeamte, pensionierte Offiziere und Hinterbliebene sozial höher gestellter Persönlichkeiten vergeben.

Ehrenkompanie tritt an...

Grenertiere ziehen zu Ehren von Kürfürst Friedrich-August der III zum Wachzug auf